Zwecks Gewährleistung einer einheitlichen und rechtsgleichen Vollzugspraxis hat das Departement BVU am 1. Mai 2011 eine detaillierte Richtlinie über Strassenreklamen (fortan: kantonale Richtlinie) erlassen, welche die bundesrechtlichen Vorgaben und die darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe weiter konkretisiert. Die im erstinstanzlichen Verfahren gültige kantonale Richtlinie in der revidierten Form vom April 2017 wurde im Verlauf des Schriftenwechsels angepasst.