Diese Zone ist für mässig störende Betriebsnutzung und Wohnnutzung bestimmt (vgl. § 12 Abs. 2 BNO), womit das nachgesuchte City ePanel am vorgesehenen Standort zonenkonform wäre. Die Frage kann jedoch offenbleiben, da das Baugesuch – wie nachfolgend gezeigt wird – bereits aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht bewilligungsfähig ist. 2.2