Die Beschwerdeführerin beabsichtigt, auf der Kantonsstrassenparzelle aaa die bestehende, analoge Reklametafel durch ein City ePanel (75 Zoll / Rückseite F200L) zu ersetzen. Der freistehende, doppelseitige, unbeleuchtete und fest mit dem Boden verbundene Reklameträger auf der Höhe der Liegenschaft X-Strasse z soll in einem Abstand von rund 1,5 m zum Fahrbahnrand der K XY erstellt werden (H: 2,56 m, B: 1,33 m und T: 0,24 m). Die Wiedergabe der Werbung auf dem City ePanel soll wechselnd im 10-Sekunden-Takt, leicht animiert und täglich von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr erfolgen. Rund 50 m südwestlich des Standorts ist direkt gefolgt von einem Kreisel ein Fussgängerstreifen markiert.