Aus den Akten ergibt sich jedoch, dass das Gebäude C den Anforderungen nach § 39 Abs. 2 lit. e BauV nicht entspricht, da es weder den MINERGIE®- Standard erreicht noch die Voraussetzung nach § 39 Abs. 2 lit. e Ziff. 2 BauV erfüllt, wonach das Gebäude höchstens 80 % des zulässigen Heizwärmebedarfs gemäss § 5 Abs. 4 EnergieV benötigen muss.