Daraus folgt, dass nicht nur die Gebäude A und B, sondern auch das bestehende Gebäude C sämtliche Anforderungen einer Arealüberbauung erfüllen muss, was nach dem Gesagten aber nicht zutrifft. Somit sind die Voraussetzungen für die Bewilligung als Arealüberbauung mit der geplanten erhöhten Ausnützungsziffer und grösseren Gebäudehöhe nicht erfüllt. 4. Zusammenfassung und Kostenentscheid 4.1