Die bereits durchgeführte Prüfung der Sach- und Rechtslage hat gezeigt, dass das aus insgesamt drei Gebäuden bestehende Bauvorhaben die baurechtlichen Anforderungen in der Zone WA3 in Bezug auf die Ausnützung wie auch auf die zonengemässe Gebäudehöhe ohne die für Arealüberbauungen geltenden Erleichterungen nicht erfüllt. Das geplante Bauprojekt ist somit zwingend auf den Status als Arealüberbauung angewiesen.