Im Rahmen einer Arealüberbauung wird baurechtlich jedes Gebäude für sich allein betrachtet und geprüft. Das heisst, dass auch der energetische Nachweis bei mehreren Gebäuden einer Arealüberbauung immer für jedes Gebäude separat zu erbringen ist und jedes Gebäude der Arealüberbauung für sich allein die Energieanforderungen erfüllen muss. 3.4.3 Es stellt sich letztlich noch die Frage, ob das Gebäude C von den erhöhten Anforderungen nach § 39 Abs. 2 lit. e Ziff. 2 BauV ausgenommen werden kann, da es sich bei diesem Gebäude um ein bestehendes Gebäude handelt.