Dieser Ansicht des Stadtrats Q. kann jedoch nicht gefolgt werden. Für die vom Stadtrat Q. angewendete durchschnittliche Betrachtung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Bewilligungsvoraussetzung für Arealüberbauungen ist nach dem klaren Wortlaut der Bauverordnung die Erstellung von energieeffizienten Gebäuden und nicht von mehrheitlich oder durchschnittlich energieeffizienten Gebäuden. Im Rahmen einer Arealüberbauung wird baurechtlich jedes Gebäude für sich allein betrachtet und geprüft.