Gemäss § 39 Abs. 2 lit. e BauV müssen die Gebäude einer Arealüberbauung entweder den MINERGIE®-Standard erreichen (Ziff. 1) oder höchstens 80 % des zulässigen Heizwärmebedarfs gemäss § 5 Abs. 4 der Energieverordnung (EnergieV) vom 27. Juni 2012 benötigen und den Wärmebedarf für das Warmwasser mit erneuerbarer Energie decken (Ziff. 2).