3 von 8 Gestützt auf die soeben gemachten Ausführungen ist zunächst festzustellen, dass das Gebäude C eine zwar materiell widerrechtliche aber formell rechtmässige Baute darstellt. Die Bauherrschaft darf dieses Gebäude gestützt auf die Besitzstandsgarantie unterhalten, zeitgemäss erneuern, angemessen erweitern, umbauen oder in ihrem Zweck ändern, wenn dadurch seine Rechtswidrigkeit nicht wesentlich verstärkt wird und keine besonderen Nutzungsvorschriften entgegenstehen.