Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Gebäude C um einen Gebäudekomplex, der aus drei Gebäuden besteht (Nrn. vv, ww und uu). Die Gebäude Nrn. vv und ww wurden gemäss den Angaben des Stadtrats Q. im Jahr 1893 respektive 1850 erstellt. Eine Bau- und Nutzungsordnung sowie ein Baubewilligungsverfahren im heutigen Sinn gab es zu dieser Zeit nicht. Es war ebenfalls noch kein Strassenabstand vorgeschrieben, welcher beim Bau eines neuen Gebäudes beachtet werden musste. Das erste Baugesetz des Kantons Aargau (aBauG) vom 2. Februar 1971 ist erst am 1. Mai 1972 in Kraft getreten.