"a)haushälterische Nutzung des Bodens, b)gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume, c)gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild, d)sorgfältige und rationelle Erschliessung und gemeinsame Autoabstellanlagen, e)energieeffiziente Gebäude, die 1. den MINERGIE®-Standard erreichen oder 2. höchstens 80 % des zulässigen Heizwärmebedarfs gemäss § 5 Abs. 4 der Energieverordnung (EnergieV) vom 27. Juni 2012 1) benötigen und den Wärmebedarf für das Warmwasser mit erneuerbarer Energie decken, f) gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs- und Gartenanlagen sowie ökologische Ausgleichsflächen und g) gemeinsame Entsorgungseinrichtungen."