Die maximale Höhe des Gebäudes A beträgt gemäss dem genehmigten Plan "Baueingabe – Fassaden/Schnitte Haus A" (1:100) vom 15. Mai 2020 13,27 m. Das Gebäude B weist gemäss dem genehmigten Plan "Baueingabe – Fassaden/Schnitte Haus B" (1:100) vom 15. Mai 2020 eine maximale Gebäudehöhe von 13,11 m auf. Es lässt sich somit feststellen, dass das geplante Bauvorhaben, auch unter Berücksichtigung, dass die zulässige Gebäudehöhe um maximal 1,00 m erhöht werden darf, wenn das Erdgeschoss zu mehr als 50 % gewerblich genutzt wird und eine Mehrhöhe erfordert, die in der WA3 festgelegte maximale Gebäudehöhe überschreitet. 2.3