Nach § 5 Abs. 1 BNO ist in der WA3 unter anderem eine maximale Ausnützungsziffer von 0,80 und eine maximale Gebäudehöhe von 10 m vorgeschrieben. Dem Baugesuch vom 16. Dezember 2019 ist zu entnehmen, dass das Bauvorhaben eine Ausnützungsziffer von 0,89 aufweist. Damit ergibt sich eine Überschreitung der in der WA3 festgelegten Ausnützung um 0,09.