Das projektierte Bauvorhaben ist in Anbetracht des genannten Zonenzwecks als zonenkonform einzustufen, was auch vom Beschwerdeführer grundsätzlich nicht bestritten wird. Er macht jedoch geltend, dass mit dem Bauvorhaben die in der WA3 geltenden Massvorschriften nicht eingehalten würden. Es werde nämlich die Ausnützung um 12,5 % überschritten und die zonengemässe Gesamthöhe nicht eingehalten.