Das Baugesuch ist im Ausstand von AD. von der Kantonalen Denkmalpflege des Departements Bildung, Kultur und Sport neu zu beurteilen. 3. a) Die Zustimmungsverfügung der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 19. Juni 2018 wird aufgehoben. 9 von 10 b) Nach Vorliegen der neuen Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt das Baugesuch ebenfalls neu zu beurteilen. 4. Im Übrigen wird das Ausstandsgesuch abgewiesen. 5.