7 von 10 aus der Arbeitsgruppe zurückgezogen. An den anderen beiden Sitzungen liess sie sich entschuldigen. Dem Protokoll der ersten Sitzung ist keine konkrete Empfehlung zum Ortsbildschutz zu entnehmen. Im Baubewilligungsverfahren war AF. nicht involviert. Die Teilnahme an einer ersten Sitzung ohne intensive und konkrete Auseinandersetzung mit der Eingliederung ins bestehende Ortsbild genügt noch nicht, um den Anschein der Befangenheit zu erwecken. Betreffend AF. liegt somit kein Ausstandsgrund vor. 3.5 Zwischenfazit