Hinzu kommt, dass AE. seit Ende September 2017 nicht mehr für das Dossier der Bauherrschaft zuständig war, da sich die Gebietszuständigkeit innerhalb der Sektion geändert hatte. Betreffend AE. liegt somit kein Ausstandsgrund vor. 3.4.3 AF. AF., Fachberaterin Siedlungsentwicklung und Ortsbild (FSO) der Abteilung Raumentwicklung BVU, hat am 27. September 2017 an der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe teilgenommen. Nach eigenen Angaben hat sich die FSO anschliessend wegen fehlender Zuständigkeit und knappen Ressourcen