AE. von der Abteilung Landschaft und Gewässer BVU hat an einer Sitzung zum Vorgängerprojekt am 25. November 2015 teilgenommen. An den Sitzungen der Arbeitsgruppe zum hier fraglichen Projekt hat sie nicht teilgenommen. Sie hat per E-Mail allgemein auf die rechtlichen Grundlagen betreffend das öffentliche Gewässer hingewiesen. So sind auch den Protokollen bezüglich Gewässerraum nur allgemeine Empfehlungen zu entnehmen, wie etwa, dass der Gewässerabstand nicht unterschritten werden dürfe. Diese allgemeinen, nicht projektbezogenen Hinweise auf die geltenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen vermögen noch nicht den Anschein einer Befangenheit erwecken. Hinzu kommt, dass AE.