Die Zustimmungsverfügungen der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 6. März 2018 und 31. Mai 2018 sowie die Zustimmungsverfügung zur Projektänderung vom 21. Oktober 2020 sind deshalb aufzuheben. Das Bauprojekt mit Projektänderung ist unter Ausschluss von AD. von der Kantonalen Denkmalpflege BKS neu zu beurteilen. Dementsprechend ist auch die Zustimmungsverfügung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 19. Juni 2018, welche sich bezüglich der Denkmalpflege auf die Zustimmungsverfügungen der Kantonalen Denkmalpflege BKS sowie deren Erwägungen stützt, aufzuheben und nach Zustellung der neuen Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege BKS neu zu verfassen. 3.4.2 AE.