Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Ob eine Person voreingenommen erscheint oder nicht, entscheidet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, was auch bedeutet, dass sich die Befangenheit auf die einzelne Person aufgrund ihres Verhaltens bezieht und eben gerade nicht auf die Funktion, unabhängig davon, wer diese innehat. Die Teilnahme von AN. an den Sitzungen der Arbeitsgruppe kann seinem Nachfolger AB. nicht angerechnet werden, nachdem der Letztere selber nie an einer Sitzung der Arbeitsgruppe teilgenommen hat. AB. hat bezogen auf das hier fragliche Bauprojekt keine Empfehlungen abgegeben und ist auch nicht an die Aussagen der Arbeitsgruppe gebunden.