Die Gesuchstellenden beantragen den Ausstand des gesamten Gemeinderats. Dazu gehören beziehungsweise gehörten neben dem Gemeindeammann M. (siehe oben) auch N., Gemeinderat seit 2015, O., Gemeinderat von 2006 bis 2021, P., Gemeinderat seit 2018, AA., Gemeinderätin seit 2018 und AM., Gemeinderätin seit 2022. Ausser Gemeindeammann M. hat keiner der Gemeinderäte und Gemeinderätinnen in der Arbeitsgruppe mitgewirkt. Sie haben an keiner Sitzung teilgenommen. Der Behauptung der Gesuchstellenden, der gesamte Gemeinderat habe sich in der Sache längst festgelegt und könne und wolle gar nicht anders, als die Baubewilligung erteilen, kann nicht gefolgt werden.