In casu hat sich eine Arbeitsgruppe unter Ausschluss legitimierter Dritter mit dem Bauprojekt vorgängig befasst. Ob dies dazu führte, dass die Beteiligten befangen sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, namentlich von Art, Umfang und Bedeutung der aufgeworfenen baurechtlichen Fragen, dem Entscheidungsspielraum und dem Projektierungsstadium: Bei der Beantwortung