AF. von der Abteilung Raumentwicklung BVU schreibt in ihrer Gesuchsantwort vom 19. Juli 2021, die Fachberatung Siedlungsentwicklung und Ortsplanung (FSO) sei in der Arbeitsgruppe für das Vorgängerprojekt mit AL. vertreten gewesen. Als das Projekt für die Überbauung am Y-Weg neu aufgegleist worden sei, sei AF. an einer Arbeitsgruppensitzung am 27. September 2017 dabei gewesen. Die FSO habe sich anschliessend wegen fehlender Zuständigkeit und knappen Ressourcen aus der Arbeitsgruppe zurückgezogen. Am Baugesuchsverfahren sei die FSO nicht beteiligt gewesen. Im vorliegenden Fall könne eine Befangenheit von AF. klar verneint werden.