3 von 10 nahme auf die Beurteilung des Bauvorhabens durch AE. sei sowohl aufgrund der geänderten Zuständigkeit als auch aufgrund ihres Mutterschaftsurlaubs seit Herbst 2017 nicht mehr möglich gewesen. Auch zuvor habe die Aufgabe von AE. nur darin bestanden, die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen und die Interessen des Gewässers zu wahren. Die erwähnten Sitzungsteilnahmen und Auskünfte würden einzig eine Form der amtlichen Beratung darstellen.