Der Gemeinderat Q. wies in seiner Gesuchsantwort vom 1. Juni 2021 darauf hin, dass eine Exekutivbehörde aufgrund ihres Amtes, anders als ein Gericht, nicht allein zur Rechtsanwendung oder Streitentscheidung berufen sei. Ob eine systembedingt vorbefasste Amtsperson tatsächlich voreingenommen erscheine, entscheide sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Auf Grund der Nähe zur denkmalgeschützten Villa AJ. und der Zonierung (Kernzone) habe der Gemeinderat beschlossen, eine Arbeits- und Begleitgruppe zu bilden, die den Planern beratend zur Seite stehen sollte.