sowie der Rad- und Fussgängerverkehr auf dem Y-Weg. Als die öffentliche Auflage erfolgt sei, hätten sich die Beteiligten der Arbeitsgruppe in den relevanten Punkten bereits festgelegt gehabt. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderats und die Ortsbürgergemeinde seien regelmässig über die Entscheide der Arbeitsgruppe informiert worden. Damit seien auch die übrigen Mitglieder des Gemeinderats voll in die Tätigkeit der Arbeitsgruppe und in deren Meinungsbildung involviert gewesen. Aufgrund der gesamten Umstände spreche nichts dafür, dass der Verfahrensausgang immer noch offen wäre.