Das Bauvorhaben sei von der Arbeitsgruppe in allen relevanten Punkten und bis ins kleinste Detail besprochen und laufend angepasst worden. Zu diesen Punkten gehörten insbesondere auch die Grenz- und Gebäudeabstände und deren Reduktion, der Mehrlängenzuschlag, die Böschungen und Stützmauern, das Grenzbaurecht, die Brandschutzabstände, der Gewässerraum und Gewässerabstand entlang der C (Gewässer), die Anzahl Parkplätze und deren Reduktion, die Zustimmung der Ortsbürgergemeinde, die Vereinbarungen mit der Ortsbürgergemeinde, die Feuerwehrzufahrt, die Gestaltung der beiden Baukörper und deren Einpassung in das Ortsbild, der Schutz der Villa AJ. und deren Umgebung, die Umgebungsgestaltung