Die Gesuchstellenden machen geltend, das Bauvorhaben sei unter Ausschluss der Öffentlichkeit von Anfang an von einer Arbeits- beziehungsweise Begleitgruppe, bestehend aus Vertretern von Gemeinde und Kanton, sehr intensiv begleitet worden. Das Bauvorhaben sei von der Arbeitsgruppe in allen relevanten Punkten und bis ins kleinste Detail besprochen und laufend angepasst worden.