Die Gesuchstellenden haben die Ausstandsgründe bereits in ihren Einwendungen im Jahr 2018 erwähnt. Am 25. September 2020 wurde die Projektänderung der Bauherrschaft publiziert. Die Projektänderung lag vom 26. September bis am 26. Oktober 2020 auf. Am 23. Oktober 2020 reichten die Gesuchstellenden die "Ergänzung der Einwendungen und Ausstandsgesuch" ein und stellten Ausstandsgesuche gegen die genannten Personen. Den Gesuchstellenden kann nicht vorgeworfen werden, sie hätten sich stillschweigend auf das Verfahren eingelassen. Im Gegenteil stellten sie das Ausstandsbegehren noch während der Auflagefrist der Projektänderung und noch bevor der erstinstanzliche Entscheid ergangen ist.