Am 25. September 2020 publizierte der Gemeinderat Q. ein Projektänderungsgesuch der Bauherrschaft. Noch bevor der Gemeinderat über das Baugesuch und die Projektänderung entschieden hatte, reichten die Gesuchstellenden am 23. Oktober 2020 eine Ergänzung zu ihren Einwendungen vom 25. Juli 2018 und zu ihrer Stellungnahme vom 29. November 2018 ein. Sie beantragen den Ausstand des gesamten Gemeinderats, zweier Mitarbeiter der kommunalen Bauverwaltung und dreier Angehöriger der kantonalen Verwaltung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet lediglich das Ausstandsgesuch. Zum eigentlich Baugesuch liegt noch kein erstinstanzlicher Entscheid vor.