4 von 5 der gestützt auf eine Abwägung der Interessen der Betreiberinnen beziehungsweise der Betreiber und der Standortgemeinde sowie gegebenenfalls betroffener Nachbargemeinden am besten geeignete Standort zu wählen. Die Interessenabwägung zur Ermittlung des am besten geeigneten Standorts berücksichtigt insbesondere Aspekte des Landschafts- und des Ortsbildschutzes sowie der Siedlungsentwicklung. 3.2