Die von den Beschwerdeführenden erwähnten Gebiete mit dem schützenswerten Ortsbild in der Dorfkernzone liegen auf einer Höhe von rund 320–330 m über Meer und somit viele Meter unterhalb der Bauparzelle (vgl. Geoportal Aargau, Karte mit Höhenlinien, Abfrage an verschiedene Punkten in der Dorfkernzone). Die Antennenanlage wird somit höchstens vor dem Hintergrund "Himmel" in Erscheinung treten und dies erlaubt keine Abweisung des Baugesuchs. Ein rechtlicher Aussichtsschutz, wie er gelegentlich bei Aussichtspunkten besteht, ist vorliegend nicht vorgesehen. Auf die Ausführungen der Beschwerdeführenden zum Ortsbild braucht deshalb nicht weiter eingegangen werden. 3. 3.1