Was die Messmöglichkeiten anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) am 18. Februar 2020 einen technischen Bericht zur Messmethode für 5G-NR-Basisstationen veröffentlicht hat (vgl. zur deutsche Fassung vom 20. April 2020: https://www.metas.ch/metas/de/home/dok/rechtliches/messempfehlung-nisv.html). Anhand dieser Methode sollen und können aktuell die Messungen vorgenommen werden, auch in Begleitung der kantonalen Vollzugsbehörde und ausserhalb des Labors. Es braucht deshalb entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden auch kein Gutachten, das die Messmöglichkeit bestätigen müsste.