Solange in den Standortdatenblättern für diese Variabilität noch nicht die in der Ergänzung zur Vollzugshilfe des BAFU vorgesehenen Korrekturfaktoren aufgeführt werden, wird die Variabilität in der aktuellen Bewilligungspraxis des BVU aber nicht berücksichtigt. Die Beurteilung von 5G-Antennen erfolgte auch vorliegend nach der herkömmlichen Methode, wonach für die Berechnungen der Einhaltung der Anlagegrenzwerte von einem "worst-case-Szenario" ausgegangen und auf sog. "umhüllende Antennendiagramme" abgestellt wird.