Der Sistierungsantrag ist deshalb abzuweisen. Aus dem gleichen Grund ist auch einer allfälligen Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid gestützt auf § 46 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 4. Dezember 2007 die aufschiebende Wir- 3 von 4 kung zu entziehen; mit der Durchsetzung des Verbots des Warenumschlags auf dem Radstreifen kann nicht zugewartet werden, bis tatsächlich ein Unfall passiert ist. 3. 3.1 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen. Beschluss 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2.