diese Auflagen wurden mit der am 8. August 2011 erteilten Baubewilligung für die Umnutzung der Gewerberäume im Erdgeschoss in Verkaufsgeschäfte nicht aufgehoben. Durch das heute praktizierte Abstellen von Lastwagen auf dem Radstreifen für Warenanlieferung werden die erforderlichen Sichtzonen aber klar beeinträchtigt. Auch aus diesem Grund war der Gemeinderat daher zu einem Einschreiten verpflichtet; das ausgesprochene Verbot der Inanspruchnahme des Radstreifens für den Warenumschlag dient lediglich der Durchsetzung der Auflagen der seinerzeit erteilten Baubewilligung.