2 von 4 renumschlag zeitlich nicht allzu lange dauert. Damit hat der Gemeinderat R. genügend substantiiert, weshalb der Warenumschlag auf der Kantonsstrasse im Bereich des Radstreifens umgehend einzustellen ist und dieser Bereich nicht als Anlieferfläche für den Lebensmittelladen beansprucht werden darf. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorschriften kann der Gemeinderat R. ein solches Verhalten denn auch weder bewilligen – auch nicht im Sinne einer Ausnahme – noch ist er berechtigt, dies zu tolerieren.