Noch im Protokollauszug vom 27. März 2018 habe der Gemeinderat R. festgehalten, dass das Anhalten von LKWs auf dem Radstreifen und dem Trottoir "praxisgemäss toleriert" werde, weil der Güterumschlag hinter der Liegenschaft zu gefährlichen Manövern führen würde; zwei Jahre später werde nun diese Duldung ohne hinreichende Gründe und im Wissen, dass der Güterumschlag von der Rückseite der Liegenschaft schwer zu realisieren sei, verweigert und dabei auch die bewilligte Nutzung als Verkaufsladen, welcher auf die Zulieferung von Waren zwingend angewiesen sei, ausgeblendet. 1.2