dasselbe gelte für das öffentliche Interesse an der Nutzung des Radstreifens und des Trottoirs, welches nur minimal tangiert werde, zumal der Güterumschlag einerseits zu Randzeiten erfolge, andererseits jeweils nur kurze Zeit in Anspruch nehme und daher zeitlich nur geringfügig den Rad- beziehungsweise Fussverkehr beeinflusse. Noch im Protokollauszug vom 27. März 2018 habe der Gemeinderat R. festgehalten, dass das Anhalten von LKWs auf dem Radstreifen und dem Trottoir "praxisgemäss toleriert" werde, weil der Güterumschlag hinter der Liegenschaft zu gefährlichen Manövern führen würde;