nach wie vor tätige die Ladenbetreiberin mit Kenntnis des Gemeinderats den Warenumschlag auf dem Radstreifen der X-Strasse und der Gemeinderat mache bei entsprechendem Hinweis lediglich geltend, dass bei der Polizei Anzeige erstattet werden könne. In seiner Beantwortung der Aufsichtsanzeige vom 14. Oktober 2020 wies das BVU den Gemeinderat R. an, Massnahmen des Verwaltungszwangs – allenfalls in Verbindung mit Verwaltungsstrafen – zu prüfen beziehungsweise mit deren vorgängigen Androhung dafür zu sorgen, dass der Entscheid vom 20. Februar 2020 durchgesetzt werde. b)