Am 3. Juli 2020 erhob die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft X-Strasse 30 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine Aufsichtsanzeige gegen den Gemeinderat R. und rügte, dass der Gemeinderat R. sein mit Entscheid vom 20. Februar 2020 ausgesprochenes Verbot des Warenumschlags auf der K aaa nicht durchsetze; nach wie vor tätige die Ladenbetreiberin mit Kenntnis des Gemeinderats den Warenumschlag auf dem Radstreifen der X-Strasse und der Gemeinderat mache bei entsprechendem Hinweis lediglich geltend, dass bei der Polizei Anzeige erstattet werden könne.