Mit Eingaben vom 11. Juni und 10. Juli 2019 gelangte die Stockwerkeigentümergemeinschaft X- Strasse 30 an den Gemeinderat R. und bemängelte, dass die Anlieferungen für den Lebensmittelladen jeweils mit Lastwagen erfolgen, die für diesen Warenumschlag auf dem zur X-Strasse (K aaa) gehörigen Radstreifen abgestellt würden. In der Folge erliess der Gemeinderat R. am 20. Februar 2020 einen Entscheid, mit welchem er die Ladenbetreiberin aufforderte, ihren Warenumschlag ab sofort nicht mehr auf dem Radstreifen der K aaa vorzunehmen; B. als Eigentümer wurde hierüber in Kenntnis gesetzt.