lässt sich aber auch das Ergebnis der für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung erforderlichen Interessenabwägung. Angesichts der vorgenommenen Umzonierung des Standortbereichs des Gebäudes "F." von einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohn- und Gewerbezone WG2 sowie aufgrund des Erlasses des Gestaltungsplans ist ein hohes Interesse an einer Überbauung der Parzelle aaa ohne Weiteres ausgewiesen; mit der Realisierung des Bauvorhabens kann eine hochwertige Dorfentwicklung an einer zentralen Lage erreicht und der raumplanungsrechtlich geforderten Siedlungsentwicklung nach innen Rechnung getragen werden.