Sodann werden für das Haus B2 bei den der Kantonsstrasse zugewandten Fenstern der Wohn-/Esszimmer auf jedem Stockwerk Beurteilungspegel von maximal 64,5 dB(A) tagsüber und 55,7 dB(A) nachts ausgewiesen; für die entsprechenden Fenster des Hauses B3 betragen die Werte 65,2 dB(A) am Tag und 56,4 dB(A) in der Nacht. Sämtliche Räume können allerdings über lärmabgewandte Balkonfenster belüftet werden.