Vorliegend beeinträchtigt die geplante Terrainanpassung die Verkehrssicherheit in keiner Weise. Da es sich lediglich um eine Umgebungsgestaltungsmassnahme handelt und die Wohnbauten selbst den erforderlichen Kantonsstrassenabstand von 6 m deutlich einhalten, ist auch die gesundheitspolizeiliche Funktion des Strassenabstands nicht tangiert. Zudem ist die K bbb im fraglichen Bereich bereits gut ausgebaut und weist einen Gehweg sowie beidseitig Radstreifen auf; bei einem in absehbarer Zeit zwar nicht zu erwartenden, aber gleichwohl möglichen Ausbau der Kantonsstrasse lässt sich das Terrain ohne Weiteres anpassen.