Das ISOS ist ein Grundlageninstrument, das den Behörden der Denkmalpflege und des Bau- und Planungswesens hilft, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern. Es erfasst jedoch nicht Einzelbauten, sondern nur Siedlungen in ihrer Gesamtheit (vgl. Art. 5 der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz [VISOS] vom 13. November 2019). Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers ist W. – und damit auch die katholische Kirche – nicht im ISOS aufgeführt (vgl. Anhang 1 VISOS). Die katholische Kirche ist auch nicht kantonalrechtlich denkmalgeschützt;