Mit der vorliegend vorgesehenen ebenerdigen Zufahrt (zur Vermeidung einer oft als Hindernis empfundenen Höhendifferenz) zu den witterungsgeschützten Veloabstellplätzen mit Auflademöglichkeiten für E-Bikes unter Verzicht auf ursprünglich vorgesehene Lagerflächen der Gewerbenutzung des Hauses A wird zweifelsohne ein Anreiz zur Verwendung eines Fahrrads geschaffen. Ebenso erscheint die vorgesehene treppenmässige Verbindung des Arealwegs mit dem Trottoir der Kantonsstrasse bbb als geeignete Massnahme zur Förderung des Fussgängerverkehrs, zumal damit ein Umweg über die Bushaltestelle vermieden werden kann.