Sofern das Monitoring/Controlling wiederholt aufzeigt, dass die anvisierten Ziele nicht erreicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei Eignung umgesetzt werden. Alternativ ist der fehlenden Parkplatzbestand real nachzuweisen oder eine entsprechende Ersatzabgabe zu entrichten (Abs. 6).