Im Mobilitätskonzept werden insbesondere die zu erreichenden Ziele, die maximal zulässige Parkfelderzahl für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und die Minimalanforderungen an die Abstellplätze für den Radverkehr definiert (Abs. 2). Im Mobilitätskonzept sind insbesondere die Massnahmen "bedarfsgerechtes Carsharing-Angebot", "Information und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Radverkehrs", "Monitoring/Controlling" sowie "Massnahmen, sofern Ziele nicht erreicht werden; Zuständigkeiten" zu prüfen (Abs. 3). Die zum Erreichen der Ziele erforderlichen Massnahmen sind umzusetzen.